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Angeregt von der unten stehenden Pressemitteilung,
hat die Frankfurter Rundschau am 12. Juli 2007 unter der Überschrift
"Bagger
frisst Gründerzeithaus" über den Fall berichtet.
Die darin aufgestellte Behauptung des Leiters des Amtes für
Bauaufsicht der Stadt Frankfurt, Michael Kummer, der AGW seien "frühzeitig
die Gründe erläutert" worden, wird von der AGW-Vorsitzenden
Lelle Boendgen-Franz als "schlicht
unwahr" zurückgewiesen. Die AGW ist von der Bauaufsicht
nicht über die Abrissgenehmigung vom Oktober 2006 informiert
worden, sondern am 4. Juli 2007 von einem Anwohner. Erst am 6. Juli
hat dann die Bauaufsicht auf Nachfrage Gründe erläutert.
Von "frühzeitig" kann die Rede hier nicht sein. Im
Übrigen teilt die AGW nicht die Auffassung der Bauaufsicht,
dass der Abriss unabwendbar sei.
Seit vergangener Woche ist es unübersehbar:
Direkt neben dem Heinrich-Hoffmann-Museum in der Schubertstraße
im Westend wird wieder einmal ein Gründerzeithaus abgerissen.
Schuttcontainer stehen vor dem Haus Nr. 18; am Freitag wurde begonnen,
das Dach abzudecken. Am Bauzaun prangt unübersehbar die Abrißgenehmigung
der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Frankfurt vom Oktober vergangenen
Jahres.

Die Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft
Westend (AGW), Lelle Boendgen-Franz, kritisiert: "Auch wenn
hier formalrechtlich dem ersten Anschein nach alles rechtens ist,
empfinden wir die Genehmigung der Bauaufsicht für diesen Abriss
als einen eklatanten Verstoß gegen die Kriterien der Erhaltungssatzung
für das Westend, die eindeutig festschreiben, dass "prägende
Gebäude" einer Straße bzw. eines Ensembles zu schützen
und zu erhalten sind."
Das Haus stehe zwar nicht auf der Denkmalliste, dies sei aber kein
Freibrief für einen Abriss, da nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes
die Schutzwürdigkeit eines Gebäudes immer dann gegeben
ist, wenn seine bauliche Erscheinung und seine Bedeutung für
die städtebauliche Gestalt seine Erhaltung erfordern.
"Es kann nicht sein, dass hier allein
aus wirtschaftlichen Erwägungen ein solcher Eingriff in das
westendtypische Gesamtbild erlaubt wird", kritisiert die AGW
weiter. Und es gehe nicht nur um die Rettung der Häuser, die
zu diesem Bild unverzichtbar sind. Die mindest gleichwertige Bedeutung
haben die Folgen eines solchen Abrisses für die Menschen, die
oft jahrzehntelang in diesen Häusern lebten. Sie können
- und dies gilt fast ohne Ausnahme - niemals in den teuren Nachfolgebau
zurückkehren. "Sie werden aus dem Westend vertrieben",
so dass durch diese Abrisse von Wohnraum eine Mietervertreibung
erheblichen Ausmaßes stattfindet, auch wenn rein rechnerisch
die Fläche des neugebauten Wohnraums der alten entspricht oder
diese sogar übersteigt. Die neue Miete sei für die alte
Westendbevölkerung völlig unerschwinglich, wie die Praxis
der vergangenen Jahre zeige.
Die AGW fordert mit Nachdruck von der
Stadt Frankfurt, sich künftig wieder vorrangig an den Kriterien
der Erhaltungssatzung für das Westend zu orientieren. Es ist
weiter zu fordern, dass bei jedem Eingriff in ein städtebaulich
wichtiges Ensemble die Kriterien für Abrissgenehmigungen rechtzeitig
vorher und öffentlich vorgestellt und erörtert werden
- im Ortsbeirat oder anderweitig.
Die AGW wurde erst zwei Tage vor Beginn
der Abrißarbeiten von einem Nachbarn in Kenntnis gesetzt.
Obwohl die bisherigen Mieter schon seit langem ausgezogen sind,
gingen dieser Nachbar und wohl auch andere davon aus, dass das Haus
saniert werden sollte.
"Dies zeigt wieder einmal mit großer
Deutlichkeit, dass Anwohner mit uns, der AGW, sofort Kontakt aufnehmen
sollten, wenn ein Haus entmietet' wird oder andere Vorkommnisse
auffallen. Wenn ein Gebäude leergeräumt wird, muss immer
mit einem Abriss gerechnet werden", so Boendgen-Franz.
Kontaktmöglichkeiten zur Aktionsgemeinschaft Westend finden
sich auf der Website www.ag-westend.de
oder telefonisch über 72 32 47.
Pressekontakt:
Lelle Boendgen-Franz, Vorsitzende der AGW, Eppsteiner Str. 47, 60323
Frankfurt am Main, Tel. 72 32 47
Abrissgenehmigung der Stadt Frankfurt:
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