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Angeregt von der unten stehenden Pressemitteilung, hat die Frankfurter Rundschau am 12. Juli 2007 unter der Überschrift "Bagger frisst Gründerzeithaus" über den Fall berichtet. Die darin aufgestellte Behauptung des Leiters des Amtes für Bauaufsicht der Stadt Frankfurt, Michael Kummer, der AGW seien "frühzeitig die Gründe erläutert" worden, wird von der AGW-Vorsitzenden Lelle Boendgen-Franz als "schlicht unwahr" zurückgewiesen. Die AGW ist von der Bauaufsicht nicht über die Abrissgenehmigung vom Oktober 2006 informiert worden, sondern am 4. Juli 2007 von einem Anwohner. Erst am 6. Juli hat dann die Bauaufsicht auf Nachfrage Gründe erläutert. Von "frühzeitig" kann die Rede hier nicht sein. Im Übrigen teilt die AGW nicht die Auffassung der Bauaufsicht, dass der Abriss unabwendbar sei.

Pressemitteilung 10. Juli 2007

Aktionsgemeinschaft Westend protestiert:
Denkmalwürdiges Haus Schubertstraße 18 wird abgerissen

AGW sieht Verstoß gegen Erhaltungssatzung und Denkmalschutz

Seit vergangener Woche ist es unübersehbar: Direkt neben dem Heinrich-Hoffmann-Museum in der Schubertstraße im Westend wird wieder einmal ein Gründerzeithaus abgerissen. Schuttcontainer stehen vor dem Haus Nr. 18; am Freitag wurde begonnen, das Dach abzudecken. Am Bauzaun prangt unübersehbar die Abrißgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Frankfurt vom Oktober vergangenen Jahres.

Die Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft Westend (AGW), Lelle Boendgen-Franz, kritisiert: "Auch wenn hier formalrechtlich dem ersten Anschein nach alles rechtens ist, empfinden wir die Genehmigung der Bauaufsicht für diesen Abriss als einen eklatanten Verstoß gegen die Kriterien der Erhaltungssatzung für das Westend, die eindeutig festschreiben, dass "prägende Gebäude" einer Straße bzw. eines Ensembles zu schützen und zu erhalten sind."
Das Haus stehe zwar nicht auf der Denkmalliste, dies sei aber kein Freibrief für einen Abriss, da nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes die Schutzwürdigkeit eines Gebäudes immer dann gegeben ist, wenn seine bauliche Erscheinung und seine Bedeutung für die städtebauliche Gestalt seine Erhaltung erfordern.

"Es kann nicht sein, dass hier allein aus wirtschaftlichen Erwägungen ein solcher Eingriff in das westendtypische Gesamtbild erlaubt wird", kritisiert die AGW weiter. Und es gehe nicht nur um die Rettung der Häuser, die zu diesem Bild unverzichtbar sind. Die mindest gleichwertige Bedeutung haben die Folgen eines solchen Abrisses für die Menschen, die oft jahrzehntelang in diesen Häusern lebten. Sie können - und dies gilt fast ohne Ausnahme - niemals in den teuren Nachfolgebau zurückkehren. "Sie werden aus dem Westend vertrieben", so dass durch diese Abrisse von Wohnraum eine Mietervertreibung erheblichen Ausmaßes stattfindet, auch wenn rein rechnerisch die Fläche des neugebauten Wohnraums der alten entspricht oder diese sogar übersteigt. Die neue Miete sei für die alte Westendbevölkerung völlig unerschwinglich, wie die Praxis der vergangenen Jahre zeige.

Die AGW fordert mit Nachdruck von der Stadt Frankfurt, sich künftig wieder vorrangig an den Kriterien der Erhaltungssatzung für das Westend zu orientieren. Es ist weiter zu fordern, dass bei jedem Eingriff in ein städtebaulich wichtiges Ensemble die Kriterien für Abrissgenehmigungen rechtzeitig vorher und öffentlich vorgestellt und erörtert werden - im Ortsbeirat oder anderweitig.

Die AGW wurde erst zwei Tage vor Beginn der Abrißarbeiten von einem Nachbarn in Kenntnis gesetzt. Obwohl die bisherigen Mieter schon seit langem ausgezogen sind, gingen dieser Nachbar und wohl auch andere davon aus, dass das Haus saniert werden sollte.

"Dies zeigt wieder einmal mit großer Deutlichkeit, dass Anwohner mit uns, der AGW, sofort Kontakt aufnehmen sollten, wenn ein Haus ‚entmietet' wird oder andere Vorkommnisse auffallen. Wenn ein Gebäude leergeräumt wird, muss immer mit einem Abriss gerechnet werden", so Boendgen-Franz.
Kontaktmöglichkeiten zur Aktionsgemeinschaft Westend finden sich auf der Website www.ag-westend.de oder telefonisch über 72 32 47.

Pressekontakt: Lelle Boendgen-Franz, Vorsitzende der AGW, Eppsteiner Str. 47, 60323 Frankfurt am Main, Tel. 72 32 47

Abrissgenehmigung der Stadt Frankfurt:

 

 

 

 

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