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Für die Gestaltung der Vorgärten
in Frankfurt gilt die
städtische Satzung von 1979. Sie schreibt vor, dass Vorgärten
gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten sind und nicht als
hauswirtschaftliche Flächen, als Arbeits- und Lagerflächen
oder als Kfz-Stellplatz genutzt werden dürfen.
Im Westend sind die meisten Vorgärten begrünt, in vielen
von ihnen blüht es in den milden Jahreszeiten. Ein schöner
Anblick! Um so mehr fallen diejenigen Vorgärten auf, die als
Auto- oder Mülltonnen-Abstellplätze mißbraucht oder
aus Gründen vereinfachter "Pflege" zugepflastert
und versiegelt worden sind.
In letzter Zeit kann man - besonders an Bürobauten - eine sehr
spärliche Art der Vorgartengestaltung beobachten: die Gartenflächen
werden mit Steinen oder Split gefüllt und mit einer vereinzelten
Staude, einem vereinzelten Bäumchen, möglichst in einem
Pflanztopf, verziert. Umnutzung und Versiegelung, aber auch Gartenarchitektur
ohne Begrünung verstoßen klar gegen die Vorgartensatzung!
Die Bauaufsicht ist für die Einhaltung der Vorgartensatzung
zuständig. Sie ist zwar auf Hinweise aus der Bevölkerung
angewiesen, sollte diesen dann aber auch entschieden nachgehen!
Einen Kalendar für 2008 "Westend-Vorgärten"
zum Ausdrucken (.pdf-Datei, 5563kB) finden Sie hier.

Staufenstr. 42

Friedrichstr. 52

Kettenhofweg 55

Kettenhofweg 121

Schubertstr. 27 Ecke Beethovenplatz

Guiolettstr. Ivory Club

Liebigstr. 8a

Liebigstr. 17

Kronbergerstr. 49

Kettenhofweg 12-18

Mendelsohnstr. Ecke Corneliusstr.

Mendelsohnstr. 75-77 Ecke Schubertstr.

Beethovenstr. 51-53

Kettenhofweg 107-109

Ulmenstr. 23-25

Westendstr. 101 Ecke Schumannstr.

Guiolettstr. 44-46
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Auflösung bitte auf die Bilder klicken.
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