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Im Westend leben über 40.000 Menschen.
Dienstleistungsbetriebe und Freiberufler richten zunehmend Büros
in Wohnhäusern ein. Häuser werden in großem Stil
aufgekauft. Grundstückspreise und Mieten steigen stark. Das
Westend wird zum City-Erweiterungsgebiet erklärt. Mehrere tausend
Mieter werden von den Hauseigentümern vertrieben, viele Häuser
stehen leer, werden vielfach vorsätzlich unbewohnbar gemacht
oder abgerissen.
Die städtischen Grundsätze der Stadtplanung im Westend
werden der Öffentlichkeit vorgestellt: Der so genannte Fingerplan
sieht Bürohochhäuser mitten in den Wohngebieten des Westends
vor.
Der Widerstand der Westend-Bürger, die ihren Stadtteil als
Lebensmittelpunkt erhalten wollen, formiert sich: Die Aktionsgemeinschaft
Westend wird gegründet über 700 Bürgerinnen
und Bürger finden sich zum Schutz des Stadtteils zusammen.
Arbeitsgruppen erarbeiten alternative Planungen für den Stadtteil.
Sprechstunden, Mietergespräche und Hausbesuche finden statt.
Der Zustand sämtlicher Häuser im Stadtteil wird erfasst.
Die AGW setzt sich für den Schutz von Grünflachen, Bäumen
und Vorgärten im Stadtteil ein.
Erstes Ergebnis des Bürgerprotests: Die Stadt erlässt
eine Veränderungssperre für das Westend, um durch einen
Bebauungsplan die weitere Zerstörung des Stadtteils zu verhindern.
Die AGW erstellt die erste Liste denkmalschutzwürdiger Häuser
im Westend und verlangt deren Schutz. Mehrere hundert Häuser
im Westend stehen immer noch leer, sind völlig verwahrlost.
Erlass der Hessischen Verordnung gegen Wohnraumzweckentfremdung,
die auch für Frankfurt gilt: Wo Wohnraum knapp ist, dürfen
Wohnungen nicht zu Büros gemacht werden
Die AGW erhält die Medaille der Theodor-Heuss-Stiftung als
Würdigung ihres Engagements in Frankfurt.
Das Hessische Denkmalschutzgesetz wird verabschiedet. Die AGW fordert
die Eintragung von Gründerzeithäusern in die Denkmalliste
der Stadt Frankfurt. Der Bebauungsplan Nr. 320 wird verabschiedet.
Damit ist die gesetzliche Grundlage gegeben, die Zerstörung
von Wohnraum zum Bau von Bürohäusern zu verhindern. Die
AGW setzt sich seither besonders dafür ein, dass da, wo Wohnen
genehmigt ist, auch gewohnt wird. Von der Stadtregierung wird den
Westendbürgern zugesagt, dass es keine weiteren Hochhäuser
mehr in der Nähe von Wohngebieten im Westend geben wird.
Die AGW erarbeitet Alternativen zum geplanten sechsspurigen Ausbau
der Bockenheimer Landstraße im Zuge des U-Bahn-Baus. Der Charakter
der Straße als Allee konnte so erhalten werden.
Anstelle von Abriss und Neubau werden alte Bürgerhäuser
im Westend zunehmend saniert. Hinter den schönen Fassaden gibt
es immer mehr ungenehmigte Büros, das Wohnen wird weiter zurückgedrängt.
Die AGW dokumentiert die Zweckentfremdung und fordert den Erhalt
des Wohnens. Sie setzt sich für die Verkehrsberuhigung ein
und fordert die Einführung eines Parkplakettensystems für
die Einwohner des Westends. Die Volkszählung 1987 ergibt: Knapp
18.000 Menschen leben noch im Westend. Entgegen den Zusagen von
1976 und trotz heftiger Bürgerproteste werden weitere Hochhäuser
an der Mainzer Landstraße auf Westendgebiet genehmigt. Damit
wächst der Druck auf das Wohnen im Westend: Wohnraummieten
und Verkehrsbelastung steigen. In der Umgebung der Hochhäuser
siedeln sich weitere Betriebe illegal in Wohnungen an.
Die Westend-Erhaltungssatzung wird erlassen. Sie schützt nicht
nur die städtebauliche Eigenart des Westends sondern auch die
Zusammensetzung seiner Wohnbevölkerung.
Eine flächendeckende Untersuchung
der AGW im Westend ergibt: Mehr als zweitausend Wohnungen allein
in unserem Stadtteil werden illegal als Büros genutzt
und das bei ca. zwanzigtausend beim Amt für Wohnungswesen registrierten
Wohnungssuchenden. Die Stadt beginnt damit, Wohnraumzweckentfremdung
im Westend im größeren Umfang zu verfolgen und zu verhindern.
Dennoch kommen immer wieder neue Zweckentfremdungsfälle vor.
Auch Grünflächen, Bäume und Vorgärten sind häufig
von Zerstörung bedroht.
Der Veränderungsdruck auf das Westend verstärkt sich.
Die Aufgabe der Universität rund um die Bockenheimer Warte
und ihr Umzug auf das IG-Farben-Gelände werden beschlossen.
An der Palmengartenstraße müssen Mehrfamilienhäuser
dem Erweiterungsbau der Kreditanstalt für Wiederaufbau weichen.
Am Opernplatz darf das denkmalgeschützte Zürich-Hochhaus
von 1962 abgerissen werden, um einem 160 m hohen Turm Platz zu machen.
Das denkmalgeschützte Hochtief-Verwaltungsgebäude des
Architekten Egon Eiermann in der Bockenheimer Landstraße 24-26
wird abgerissen, damit ein rd. 100 m hoher Bau errichtet werden
kann. Die Hessische Landesregierung hebt die Wohnraum-Zweckentfremdungs-Verordnung
von 1972 auf.
weitere Quelle: Frankfurter Rundschau
3.9.2007, "Aufruhr
in der ganzen Stadt"
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