Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt am Main

Vorgartensatzung Frankfurt am Main
Gemäß dieser Satzung sind Vorgärten im Gebiet der Stadt Frankfurt
am Main gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Sie dürfen
grundsätzlich nicht als hauswirtschaftliche Flächen, Einhausungen,
Arbeits-, Lager-oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise
genutzt werden. Auch darf keine Pflasterung der Vorgartenfläche
mit Rasengitter-und Verbundsteinen erfolgen, da eine solche
Versiegelung keine Bodenbearbeitung zulässt.
Abweichungen können im Wege der Ausnahme zugelassen werden,
insbesondere wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, keine
Beeinträchtigung des Straßenbildes stattfindet und bei Cafés und
Restaurants Störungen der Nachbarn und der näheren Umgebung
nicht zu erwarten sind und eine ausreichende Begrünung oder
Bepflanzung gewährleistet bleibt.
Die vorgenannten Ausnahmeregelungen bedürfen jedoch einer
vorherigen baurechtlichen Genehmigung!