19. Januar 2015
Sehr geehrter Herr Cunitz,
Sie haben als verantwortlicher Planungsdezernent im November 2014 mitgeteilt, dass Sie vorhaben, für zentrale Viertel der Stadt (Altstadt/Innenstadt, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Sachsenhausen-Nord, Bahnhofsviertel/Gutleut/Gallus) Milieuschutzsatzungen aufzustellen.
Es gibt bereits eine Milieuschutzsatzung für das Westend, die nach unserer Einschätzung nicht verhindert hat, dass BewohnerInnen aus Ihren Wohnungen verdrängt wurden. Beispielhaft seien hier genannt: Wöhlerstr. 22, Schumannstr. 13, Unterlindau 71, Rüsterstr. 15, Wolfsgangstr. 90. Die beabsichtigte Wirkung der Milieuschutzsatzung lässt sich hier nicht annähernd nachvollziehen.
Im Hinblick auf die angedachten Satzungen stellt sich uns die Frage, wie verhindert werden kann, dass in der Fortführung der bestehenden Entwicklung in den Stadtteilen vollendete Tatsachen geschaffen werden, noch bevor die Inkraftsetzung der Satzungen dies wirksam unterbinden kann.
Wir fordern daher, dass in allen städtischen Gebieten, in denen nach neuem Mietspiegel ein Zentralitätszuschlag erhoben werden kann, eine sofortige Veränderungssperre verordnet wird. Darüber hinaus soll die Prüfung einer Veränderungssperre die unmittelbar angrenzenden Gebiete erfassen. Ferner erheben wir die Forderung, dass dafür Sorge zu tragen ist, dass die Maßnahmen zur Veränderungssperre vollumfänglich zu beachten sind. Nur so kann verhindert werden, dass in dem Zeitraum bis zur Inkraftsetzung der Milieuschutzsatzungen weiterhin MieterInnen aus ihren Wohnungen verdrängt werden.
Flankierend hierzu fordern wir die Stadt auf, dass sie ihr Vorkaufsrecht wahrnimmt, um die Zielsetzungen der Milieuschutzsatzungen nachhaltig zu unterstützen. In anderen Großstädten wird dies bereits erfolgreich praktiziert.
Wir fordern von Ihnen die Beteiligung unserer Initiativen an der Aufstellung des Kriterienkataloges für die Milieuschutzsatzungen. Die Initiativen sind seit Jahren mit den Mietervertreibungen befasst. Unsere Erfahrungen zeigen, wie wichtig es ist, wirksame Kriterien festzulegen und deren Einhaltung zu kontrollieren.
Hierzu fordern wir alle Beteiligten – den Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung sowie die Ortsbeiräte – zu einer klaren und eindeutigen Stellungnahme noch vor Vergabe der angekündigten Prüfung der Situation nebst den sozialräumlichen Untersuchungen auf. Diese Beteiligung hat unumstößlicher Bestandteil der Prüfungen und somit der Vergabe zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Zukunft Bockenheim
kontakt@zukunft-bockenheim.de
Nachbarschaftsinitiative Nordend Bornheim Ostend – NBO
nachbarschaftsinitiativenbo@yahoo.de
AGW – Aktionsgemeinschaft Westend Aktionsgemeinschaft Böhmerstraße
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luleybeckereros@t-online.de