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!Schildbürgerstreich!

Lückenschluss zwischen Ginnheim und Bockenheim der U4 mit unterirdischer Anbindung an den Uni-Campus Westend

Die Folgen: Gefährdung des Öko-Systems eines so wichtigen Landschaftsschutzgebietes und denkmalgeschützter Parkanlagen mit Schwammfunktion bei Starkregen.

Das Westend ist jetzt schon die heißeste Ecke der Stadt.
Zwei mächtige, die Erde des Parkes durchschneidede Tunnelröhren gefährden die Grundwasserversorgung der Flora und Fauna.
Missachtung des Grundgesetzes – horrende Vergeudung von Steuergeldern.

Die Universität ist bereits mit 4 U-Bahn-Linien und 3 Bus-Linien verkehrsmässig sehr gut angebunden.

Oberirdisches Fahren ist zeitgemässer und kostengünstiger.
Die Variante 1 A für die U4 auf der Zeppelinallee wäre in jeder Hinsicht vernünftiger.

Kommen Sie zum Informations-Treffen im Grüneburgpark
am Donnerstag, 15.9.22, um 17 Uhr
am Eingang August-Siebert-Straße!

Aktionsgemeinschaft Westend
BI Grüneburgpark
IG August Siebert Straße

Gemeinsame Presseerklärung der Aktionsgemeinschaft Westend und der Bürgerinitiative Grüneburgpark zur Planung des Lückenschlusses der U4 zwischen Bockenheimer Warte und Ginnheim

» Pressemitteilung zum Download

Einladung zu einer Wanderung durch den Grüneburgbark am 5. Februar 2020 um 15.00 Uhr, entlang der Trasse, die es unter allen Umständen zu verhindern gilt.

Seit nunmehr mehr als einem Jahrzehnt verfolgen wir, die Aktionsgemeinschaft Westend (AGW) und die Bürgerinitiative Grüneburgpark, die öffentliche Diskussion zum Ausbau der U4 zwischen der Bockenheimer Warte und Ginnheim.

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Presseerklärung zur geplanten Verkehrsinsel auf der Bockenheimer Landstraße

» Pressemitteilung zum Download

Wir, die Mitglieder der Aktionsgemeinschaft Westend (AGW), wenden uns mit Nachdruck gegen die Realisierung der gemäß Magistratsvorlage M 109 geplanten Verkehrsinsel auf der Bockenheimer Landstraße, zwecks Errichtung eines Vertikalaufzugs, der vom Bereich der C-Ebene inmitten der Bockenheimer Landstraße an die Oberfläche gelangen würde. Die Umsetzung dieser Magistratsvorlage käme einem Schildbürgerstreich gleich. Presseerklärung zur geplanten Verkehrsinsel auf der Bockenheimer Landstraße weiterlesen

Offener Brief zur Milieuschutzsatzung im Westend

Angesichts der drohenden Aufhebung der Milieuschutzsatzung für das Westend fordert die AGW ein transparentes Verfahren und eine öffentliche Debatte der
Kriterien und Ziele des Milieuschutzes in diesem Frankfurter Stadtteil. Es kann nicht sein, dass ein derart wichtiges Instrument für die Entwicklung der Innenstadtviertel
der Entscheidung von ‚Gutachtern’ unter Ausschluss der Öffentlichkeit überlassen bleibt, während für jeden noch so kleinen Bebauungsplan ein transparentes
Verfahren unter öffentlicher Beteiligung stattfindet.
Es käme einem beispiellosen Skandal gleich, wenn trotz langjährig geltendem Milieuschutz das Westend aufgrund mangelndem und halbherzigem Vollzug seitens
der Stadt nunmehr soweit gentrifiziert wäre, dass es nicht mehr als schützenswert gelten sollte. Tatsächlich verfügt das Westend nach wie vor über einen
schützenswerten Bestand an Mietwohnungen einfachen Standards, sowohl in Gründerzeit- wie Nachkriegsgebäuden.
Die Gentrifizierungsspirale ist ein spezifisches Phänomen des Westends, dem in der Satzung zeitgemäß Rechnung getragen werden muss. Denn heute sind selbst Mieter
von modernisierten Wohnungen mit gehobenem Standard von Verdrängung bedroht, zumal die Landespolitik wichtige Instrumente des Mieterschutzes (Zweckentfremdungsverbot, Umwandlungsvorbehalt usw.) verweigert. Auch die von der Stadt Frankfurt am Main zum 1. Januar 2019 eingerichtete “Stabsstelle Mieterschutz” hilft nicht weiter, denn mangels wirksamer Bestandsschutzinstrumente stellt sie nur eine zahnlose Moderationseinrichtung dar.
Dass im Zuge der verstärkten Umwandlung des Westends seit etwa 2005 Zonen hochpreisiger Eigentumswohnungen auf konvertierten Bürogrundstücken entstanden sind, kann nun nicht als allgemeingültiges Kriterium für den Strukturwandel im Quartier herangezogen werden. Vielmehr wären diese Luxusinseln aus der räumlichen Festlegung der Milieuschutzsatzung genauso auszugrenzen wie die verbleibenden Bürostandorte. Ausländische Kapitalanleger und Off-Shore-Investoren brauchen keinen Milieuschutz. Ein kleinräumiger Gebietszuschnitt ist in anderen Städten durchaus üblich.
Schließlich bedarf die gegenwärtige administrative Praxis beim Vollzug der Satzung, mit unklarer und über mehrere Dezernate aufgesplitteter Zuständigkeit und
ineffizienten Verfahren einer grundlegenden politischen Revision.
Die AGW fordert daher ein Moratorium zum Thema Milieuschutzsatzung, um die Zeit für einen neuen Ansatz zu gewinnen, welcher der demokratischen Verfassung
unseres Gemeinwesens entsprechend offen und transparent ist, dem ein empirisch abgesicherter Kriterienkatalog zugrunde liegt und dessen Entscheidungsprozesse
unter Beteiligung der Stadtteilinitiativen und der interessierten Öffentlichkeit erfolgen.

Aktionsgemeinschaft Westend
Der Vorstand

» Den Offenen Brief als PDF herunterladen

Stellungnahme der AGW zur Zukunft des ehemaligen Biologischen Campus der Universität an der Siesmayerstrasse

Die AGW nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, daß Presseberichten zufolge die Stadt Frankfurt nicht mehr an den Plänen für eine Wohnbebauung auf den Flächen des Verkehrsübungsgartens und des Kinderzentrums Siesmayerstraße 66 festhält. Die AGW hatte diese Pläne scharf kritisiert (siehe  » Pressemitteilung „Keine Wohnbebauung im Gründeburgpark!“ und » Hintergrundinformationen zur Pressemitteilung). Wir nehmen die veränderte Situation zum Anlass, noch einmal zur künftigen Nutzung des Biologie-Campus und der südlich angrenzenden Flächen Stellung zu nehmen.

Stellungnahme der AGW zur Zukunft des ehemaligen Biologischen Campus der Universität an der Siesmayerstrasse weiterlesen

Pressemitteilung: Keine Wohnbebauung im Grüneburgpark!

Der Biologie-Campus zwischen Palmengarten und Grüneburgpark steht seit vielen Jahren leer. Stadt und Land planen jetzt, das Gelände einer neuen Nutzung zuzuführen. Gedacht ist u.a. an ein Studentenwohnheim. Außerdem sollen der südlich anschließende Verkehrsübungsgarten und die Kita Siesmayerstr. 66 mit Wohnungen bebaut werden! Die AGW wendet sich mit der folgenden Presseerklärung ganz nachdrücklich gegen diese Pläne! Sie stehen in krassem Widerspruch zu den von der Stadt bei Erwerb der Flächen in den 1920er und 30er Jahren gemachten Zusagen. (Download der PM als PDF)

Pressemitteilung: Keine Wohnbebauung im Grüneburgpark! weiterlesen

Hintergrundinformationen zur Pressemitteilung „Keine Wohnbebauung im Grüneburgpark !“

Zu den Planungsabsichten rund um den ehemaligen Biologischen Campus der Universität am Grüneburgpark

Die Geschichte des Erwerbs des Grüneburgparks durch die Stadt Frankfurt in den 1920er und 30er Jahren zeigt ganz klar, dass die Stadt mit ihrer Absicht, im bzw. am Grüneburgpark Wohnungen zu errichten, eklatant gegen ihre seinerzeit gemachten Zusagen verstoßen würde. Die AGW kritisiert die Pläne nachdrücklich (siehe Presseerklärung vom 29.11.2016). AGW-Mitglied Rudolf Dederer hat die Erwerbsgeschichte recherchiert.

Hintergrundinformationen zur Pressemitteilung „Keine Wohnbebauung im Grüneburgpark !“ weiterlesen

Vorstand seit 8. Mai 2017

Vorsitzender: Hans-Jürgen Hammelmann
h-j.hammelmann@aktionsgemeinschaft-westend.de

Stellvertreterin:  Renate Kaufhold 
Stellvertreter:  Bernd Laskus

Beisitzerin: Ulla Schmidt
Beisitzer: Hermann-Josef Birk
Beisitzerin: Annette Morr
Beisitzerin: Jutta Blech

Ansprechpartner:    Bernd Laskus
Telefon 069-746494
E-Mail    ra-laskus@t-online.de

Bankverbindung:
Konto 375 071 Frankfurter Sparkasse
BLZ 500 502 01
IBAN: DE 04500502010000375071

Offener Brief vom 19. Januar 2015 an den Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main

19. Januar 2015

Sehr geehrter Herr Cunitz,
Sie haben als verantwortlicher Planungsdezernent im November 2014 mitgeteilt, dass Sie vorhaben, für zentrale Viertel der Stadt (Altstadt/Innenstadt, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Sachsenhausen-Nord, Bahnhofsviertel/Gutleut/Gallus) Milieuschutzsatzungen aufzustellen.
Es gibt bereits eine Milieuschutzsatzung für das Westend, die nach unserer Einschätzung nicht verhindert hat, dass BewohnerInnen aus Ihren Wohnungen verdrängt wurden. Beispielhaft seien hier genannt: Wöhlerstr. 22, Schumannstr. 13, Unterlindau 71, Rüsterstr. 15, Wolfsgangstr. 90.  Die beabsichtigte Wirkung der Milieuschutzsatzung lässt sich hier nicht annähernd nachvollziehen. Offener Brief vom 19. Januar 2015 an den Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main weiterlesen