Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 569 – Senckenberganlage / Bockenheimer Warte

Schreiben von Rudolf Dederer an das Stadtplanungsamt Frankfurt am Main.

  1. Die vorgesehene Durchwegung  des Baufeldes  entlang der  Senckenberanlage  zwischen  Bockenheimer  Landstraße  und Mertonstraße ist hinsichtlich  Anzahl und zulässiger Gestaltung  städtebaulich und  stadtbildnerisch völlig unzulänglich. Der künftige Kultur-­Campus sollte, davon war in  den Vorüberlegungen zu den Planungen, insbes. in den  Planungswerkstätten,  immer wieder die Rede, eine  stadträumliche Verbindung zwischen den Ortsteilen Bockenheim und Westend bilden. Diese  Funktion sollte ganz besonders in der Architektur und der baulichen Gliederung und Dichte der Bebauung sowohl zum Ortsteil Bockenheim als auch zum Ortsteil Westend hin zum Ausdruck kommen. In den   Planungswerkstätten ist deshalb als Minimalanforderung geltend gemacht worden, in dem bezeichneten Baufeld zwei Bauwiche vorzusehen. Der BPl. wird dem gegenüber zu einer geschlossenen Blockrandbebauung führen, weil zum einen nur eine Durchwegung vorgesehen ist und diese in die zu errichtenden Gebäude einbezogen werden kann. Letzteres sollte unbedingt ausgeschlossen werden.
  2. Die vorgesehene Durchwegung des nördlichen Baufelds an der Sophienstraße/Zeppelinallee ist für das Erreichen des Fußgängerüberweges zum Palmengarten und Papageno-Theater an der Einmündung der Sophienstraße in die Zeppelinallee denkbar ungünstig. Sie ist anscheinend ohne Rücksicht auf Fußgängerbedürfnisse rein schematisch in die Mitte des Baufeldes gelegt worden. Hier müsste eine weitere Durchwegung im Bereich der Dondorfschen Druckereizur Ecke Sophienstraße vorgesehen werden.
  3. Für das in Ziffer 1 genannte Baufeld war in den Vorüberlegungen stets eine maximale Höhevon 23m vorgesehen, um zu vermeiden, dass an dieser Stelle die Senckenberganlage auf ihrer Westseite „zugemauert“ wird. Aus den23m sind im BPl. 25m geworden, die mit technischen Aufbauten von max. 2m Höhe auf dann  insgesamt 27m aufgestockt werden können (und   selbstverständlich werden). Von der Ostseite der Senckenberganlage wird folglich eine 27m hohe Blockrand-Frontmit Schallschutzfunktion zu sehen sein!
  4.  Die im BPl. vorgesehenen Wohnareal des Kultur-Campus werden extrem verdichtet. Die für WA-Gebiete nach §17 BauNVO zulässige, nicht zuüberschreitende Obergrenze der Grundflächenzahl von 0,4 wird bis zu 100% überschritten (südlich der Bockenheimer Warte 0,8). Im Textteil des BPl. wird dazu soweit ersichtlich kein Wort verloren. Vermutlich ist diese weit über das zulässige Maß hinausgehende Verdichtung bei den Wohnarealen dem Umstand geschuldet, dass sie für den Nachweis der zugesagten Anzahl an Wohnungen zu klein sind und ein zu großer Anteil der übrigenBaufelder, soweit sie nicht der Kultur und Wissenschaft vorbehalten sind, als MK- und MI-Gebiete ausgewiesen werden?!

Auch bei den MI-Gebieten wird die nach § 17 BauNVO höchstzulässige Obergrenze der Grundflächenzahl überschritten.
Mit welcher Begründung geschieht das?
(Rudolf Dederer)

Der Brief an das Stadtplanungsamt als Download: 2013-06-12_Einwendung-BPl-569