Pressemitteilung: Keine Wohnbebauung im Grüneburgpark!

Der Biologie-Campus zwischen Palmengarten und Grüneburgpark steht seit vielen Jahren leer. Stadt und Land planen jetzt, das Gelände einer neuen Nutzung zuzuführen. Gedacht ist u.a. an ein Studentenwohnheim. Außerdem sollen der südlich anschließende Verkehrsübungsgarten und die Kita Siesmayerstr. 66 mit Wohnungen bebaut werden! Die AGW wendet sich mit der folgenden Presseerklärung ganz nachdrücklich gegen diese Pläne! Sie stehen in krassem Widerspruch zu den von der Stadt bei Erwerb der Flächen in den 1920er und 30er Jahren gemachten Zusagen. (Download der PM als PDF)


(1) Auf Anfrage des Ortsbeirats 2 hat der Magistrat seine Planungsabsichten bekräftigt, das Areal rund um den ehemaligen Biologischen Campus der Universität am Grüneburgpark neuen Nutzungen zuzuführen. Entsprechende Absichterklärungen wurden von der Stadt und dem Land Hessen im Juni 2016 unterzeichnet. Im nördlichen Bereich sind Schulen in den denkmalgeschützten Kramerbauten vorgesehen, ferner eine Kindertagesstätte und studentisches Wohnen. Im südlichen Bereich sind Wohnbauflächen vorgesehen und zwar auf dem heutigen Jugendverkehrsgarten und der bestehenden Kita. Die Rede ist von einem Allgemeinen Wohngebiet mit Geschoßbau bis 7 Geschosse!

(2) Die AGW ist der Auffassung, daß eine private Wohnnutzung an der sensiblen Nahtstelle von Grüneburgpark, Palmengarten und Botanischem Garten völlig verfehlt und mit dem Freiraumcharakter des Gebiets unvereinbar ist. Die Veräußerung von städtischem Eigentum zum Zweck von vorwiegend Luxuswohnen ‚in absoluter Traumlage’ (Frankfurter Rundschau) ist angesichts der Situation im Westend ein kaum zu überbietender Affront, der auf massiven Widerstand im Stadtteil stoßen wird. Bereits vor 10 Jahren war der Plan für ein Hotel und Wohnen an dem gleichen Standort am Bürgerprotest gescheitert.

(3) Die AGW wendet sich mit dieser Pressemitteilung gegen eine verfehlte Planungspolitik, die zudem die historische Zweckbestimmung des Areals ignoriert. Denn Jugendverkehrsgarten, Kita und Universitätsinstitute sind streng genommen Teil des Grüneburgparks. Das ergibt sich aus der Geschichte des Erwerbs des Parks durch die Stadt, die AGW-Mitglied Rudolf Dederer recherchiert hat: In dem Vertrag von 1935 mit der I.G. Farbenindustrie, die das gesamte sogenannte `Westgelände` 1927 von der Familie Rothschild erworben hatte, verpflichtet sich die Stadt Frankfurt, das fragliche Gelände ‚…nur für gartenkulturelle Zwecke zu verwenden, die dem gemeinen Wohl dienen und Bauten auf dieser Fläche nur insoweit zu errichten, als sie für oben erwähnten Zweck erforderlich werden. Sie wird diese Verpflichtung auch etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum auferlegen und bleibt neben diesen für die Innehaltung der Verpflichtung haftbar.“ Die ausführliche Erwerbsgeschichte ist auf der AGW-Webseite wiedergegeben.

(4) Die Stadt Frankfurt hat sich mit der seitherigen Nutzung – Botanischer Garten, naturwissenschaftliche Universitätsinstitute, Kindertagesstätte sowie die dem Parkgelände zugeschlagene Südwiese – an jene vertraglichen Verpflichtungen gehalten. Hingegen ist Wohnungsbau jeglicher Art, auch für studentisches Wohnen, mit dem ausschließlich kulturellen Verwendungszweck unvereinbar. Eine Ausweisung als WA-Gebiet würde zudem Einzelhandel, Gastronomie, Hotel- oder sonstiger gewerblicher Nutzung Tür und Tor öffnen. (5) Eine solche Nutzung auch nur zu erwägen, rückt die Planungspolitik der Stadt in ein bedenkliches Licht. Eine Privatisierung der Grundstücke würde einer dauerhaften Zweckbindung grundsätzlich entgegenstehen. Das fragliche Gelände muß vielmehr für eine künftige freiraumbezogene Verwendung im öffentlichen Besitz verbleiben und darf nicht aus kurzsichtigem Verwertungsinteresse, das in absurder Weise mit der Wohnraumnot begründet wird, veräußert werden.

AGW, Jürgen Frauenfeld, 26.11.2016

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