Die AGW nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, daß Presseberichten zufolge die Stadt Frankfurt nicht mehr an den Plänen für eine Wohnbebauung auf den Flächen des Verkehrsübungsgartens und des Kinderzentrums Siesmayerstraße 66 festhält. Die AGW hatte diese Pläne scharf kritisiert (siehe » Pressemitteilung „Keine Wohnbebauung im Gründeburgpark!“ und » Hintergrundinformationen zur Pressemitteilung). Wir nehmen die veränderte Situation zum Anlass, noch einmal zur künftigen Nutzung des Biologie-Campus und der südlich angrenzenden Flächen Stellung zu nehmen.
1. Für den Biologie-Campus mit den nunmehr schon viel zu lange leerstehenden denkmalgeschützten Kramerbauten muss dringend eine neue Verwendung gefunden werden, damit die Brache inmitten des prominentesten innerstädtischen Naherholungsgebiets endlich beseitigt wird und irreparable Schäden an den ehemaligen Universitätsgebäuden vermieden werden. Nach Überzeugung der AGW müssen alle Überlegungen zur künftigen Nutzung des fraglichen Areals im Grüneburgpark sich davon leiten lassen, dass die Umnutzungen sowohl städtebaulich notwendig als auch in den Charakter und die Zweckbestimmung der umgebenden Parklandschaft eingepasst sind.
Das heißt, dass (a) die Zweckbindung des Grüneburgparks, ihn ausschließlich im öffentlichen Interesse garten-kulturell zu nutzen, beachtet wird, (b) der Charakter der Parklandschaft aus Grüneburgpark, Palmengarten und Botanischem Garten als Natur- und Kulturdenkmal ungeschmälert geschützt bleibt, (c) der Denkmalschutz der „Kramerbauten“ auf dem Biologie- Campus respektiert wird und (d) die Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben.
2. Die aus Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark bestehende Parklandschaft ist landschaftlich und städtebaulich einzigartig in Frankfurt und im Rhein-Main-Raum. Sie dient der ganzen Stadt als Naherholungsgebiet. Sie ist für ein erträgliches Klima in der Innenstadt unverzichtbar. Außerdem ist sie im Denkmalbuch der Stadt als denkmalgeschützt eingetragen. Ihre Bewahrung und der schonende Umgang mit ihr muss im Interesse der Allgemeinheit Vorrang vor Wirtschaftlichkeitsüberlegungen haben.
Anstatt über weitere Versiegelungen und bauliche Verdichtung auf dem Areal nachzudenken, sollte im Gegenteil überlegt werden, welche der Flächen entsiegelt, begrünt und für die Verbesserung der Durchlüftung der Innenstadt wieder hergerichtet werden können. Das gilt z.B. für den „wilden“ Parkplatz am nördlichen Ende der Siesmayerstrasse vor dem Verkehrsübungsgarten und dem Kinderzentrum.
3. Die Stadt Frankfurt hat das in Rede stehende Areal zusammen mit der großen Südwiese des Grüneburgparks in den 1930er Jahren mit der ausdrücklichen Zusicherung erworben, dort – wenn überhaupt – nur Bauwerke zu errichten, die im allgemeinen Interesse liegen und ausschließlich garten-kulturellen Zwecken dienen. Eine Bildungsstätte z.B., die dieser Zusicherung gerecht wird, müsste folglich eine „Grüne Schule“ sein, deren Konzept, Bildungsziel und Methoden ausdrücklich naturnah (garten-kulturell) sind, vergleichbar den biologisch-zoologischen Fachbereichen der Universität. Eine normale allgemeinbildende Schule würde diese Bedingung unter keinem Gesichtspunkt erfüllen.
Eine Veräußerung einzelner Parzellen an private Investoren würde der Zweckbindung der in Rede stehenden Parkflächen (Nutzung im öffentlichen Interesse) widersprechen. Die Stadt würde damit auch ihre Möglichkeit, in Zukunft auf die garten-kulturelle Nutzung Einfluss zu nehmen, einschränken bzw. verlieren.
(AGW 16.08.2017)