Presseerklärung zur geplanten Verkehrsinsel auf der Bockenheimer Landstraße

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Wir, die Mitglieder der Aktionsgemeinschaft Westend (AGW), wenden uns mit Nachdruck gegen die Realisierung der gemäß Magistratsvorlage M 109 geplanten Verkehrsinsel auf der Bockenheimer Landstraße, zwecks Errichtung eines Vertikalaufzugs, der vom Bereich der C-Ebene inmitten der Bockenheimer Landstraße an die Oberfläche gelangen würde. Die Umsetzung dieser Magistratsvorlage käme einem Schildbürgerstreich gleich.

Nach der beschlossenen, sogenannten Straßenmittellösung, würde im Fahrbahnbereich der Bockenheimer Landstraße eine mit hässlicher, unterbrochener Betonummantelung versehene Verkehrsinsel entstehen.  Hierzu müsste die Fahrbahn der Bockenheimer Landstraße im Einmündungsbereich der Myliusstraße deutlich in nördliche Richtung verlegt werden, was nach jetziger Planung dazu führen würde, dass vier Bäume im Einmündungsbereich der Myliusstraße gefällt werden müssten.

Hinzu kommt, dass Fußgänger und Fahrradfahrer, die die Bockenheimer Landstraße in diesem stark frequentierten Bereich überqueren müssen, durch die Verkehrsinsel müssen. Es zeichnet sich ab, dass aufgrund der engen Verhältnisse vor Ort, der fließende Fußgänger- und Fahrradverkehr auf wartende Aufzugnutzer stoßen wird. Gefährliche Drängeleien inmitten der stark befahrenen Bockenheimer Landstraße sind nicht nur zu befürchten; sie sind zu erwarten.

Desweiteren ist der aktuellen Planung einfach die Verschränkung des aktuell vorhandenen ca. ein Meter breiten Fahrradweges entlang der geänderten Fahrbahnführung im Einmündungsbereich der Myliusstraße zugrunde gelegt worden. Dass geplant und auch bereits beschlossen ist, dass die vorhandenen Fahrradwege auf beiden Seiten um ca. einen Meter, d. h. auf zwei Meter verbreitert werden sollen, wird ignoriert. Sollte die „Straßenmittellösung“ oder auch Insellösung und zusätzlich die Verbreiterung des nördlichen Fahrradweges umgesetzt werden, so ist es nicht vorstellbar, dass nur vier Bäume gefällt werden müssen. Insbesondere im Bereich des Odina-Bott-Platzes müssten mehrere weitere Bäume fallen.

Wir, die AGW, haben seit unserem Bestehen für den Erhalt der Bockenheimer Landstraße als Allee gekämpft. Wir haben erreicht, dass der historische Alleencharakter der Bockenheimer Landstraße trotz des U-Bahnbaus in den siebziger Jahren erhalten geblieben ist. Derartige, durch nichts als eine rücksichtslose, verfehlte Verkehrsplanung gerechtfertigte Baumfällungen werden wir massiv mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen.

Darauf, dass es andere, verträglichere Lösungen gibt, den barrierefreien Zugang zur U-Bahn-Station Westend zu gewährleisten, sei noch abschließend hingewiesen. Die vom Verkehrsdezernat verworfene Lösung der Errichtung eines Vertikalaufzugs von der C-Ebene zur B-Ebene und der weiteren Errichtung eines Schrägaufzugs von der B-Ebene, der auf dem Odina-Bott-Platz die A-Ebene (Oberfläche) erreicht, bringt wesentlich geringere Beeinträchtigungen mit sich. Sie schont den vorhandenen Baumbestand und vermeidet, dass Rollstuhlfahrer und Mütter mit Kinderwagen und Kleinkinder der Gefahr ausgesetzt werden, die Bockenheimer Landstraße in diesem stark befahrenen Bereich queren zu müssen.

Dass eine derartige Lösung ebenfalls für den westlichen U-Bahn-Ausgang im Bereich des Platzes vor der Palmengartenapotheke vorstellbar erscheint und auch diese Lösung mit keinem Eingriff in den vorhandenen Baumbestand verbunden wäre, sei nur ergänzend erwähnt. Es erscheint uns als eine fixe planerische Idee, den Aufzug nur im Bereich der Einmündung der Myliusstraße verwirklichen zu wollen.

Wir fordern den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, von der Umsetzung der Magistratsvorlage M 106 , die auf einen Beschluss der    Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahre 1985 fußt, Abstand zu nehmen. Es erscheint äußerst fragwürdig, einen nahezu 35 Jahre alten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, plötzlich kurzfristig, trotz äußerst umstrittener Planungslage, nahezu handstreichartig umsetzen zu wollen. Die oben angesprochenen  Alternativen sind in die Planung einzubeziehen. Insbesondere erscheint es uns als unbedingt erforderlich, die Vereinbarkeit der Lage des Eingangsbereichs zum Fahrstuhl im Bereich der Oberfläche mit dem demnächst anstehenden Ausbau der Fahrradwege in diesem Bereich der Bockenheimer Landstraße in die Planung einzubeziehen.

Der Vorstand
Hans Jürgen Hammelmann
Renate Kaufhold
Bernd Laskus

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